Reklamationen
Der/Die Käufer(in) hat unmittelbar nach Warenerhalt die Waren und Mängel zu untersuchen und allfällige bestehende Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge ist nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben darüber enthält, welches Kaufobjekt vom Mangel betroffen ist, worin der Mangel im Einzelnen besteht und unter welchen Begleitumständen er aufgetreten ist. Bei versteckten Mängeln ist unverzüglich nach deren Hervorkommen schriftlich der Mangel zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Verkäufers auf Austausch oder Nachbesserung mangelhafter Ware oder Teilen. Die Käuferin ist über Aufforderung des Verkäufers verpflichtet, die Ware oder Teile davon auf Gefahr und Kosten der Käuferin an den Verkäufer zurückzusenden.
Siehe auch AGB‘s